
Wenden Sie sich bei Fragen zur Installation, individueller Auslegung und Optimierung der PV-Anlage an Ihren Elektroinstallateurbetrieb vor Ort. Der Fachbetrieb unterstützt Sie bei den Planungen und bei der Umsetzung.
Für Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder Biomasseanlagen sowie sonstige Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung < 135 kW, gilt unabhängig von der Spannungsebene die technischen Vorgaben der VDE-AR-N 4105.
Hinweis zur Genehmigung Wandlermessschrank
Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss im Installateurportal die digitale Anfrage "Freigabe Messschränke" ausgeführt werden.
Hinweis zur Genehmigung Zähleranschlusssäule
Bei der Montage einer Zähleranschlusssäule muss im Installateurportal die digitale Anfrage "Freigabe Messschränke" ausgeführt werden.
Hinweis zu Funkrundsteuerempfänger (FRE)
Bei Anlagen ≥ 25 kW installierte Gesamtleistung (bei PV Modulleistung) ist ein FRE zwingend erforderlich.
Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt.
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