
Wenden Sie sich bei Fragen zur Installation, individueller Auslegung und Optimierung der PV-Anlage an Ihren Elektroinstallateurbetrieb vor Ort. Der Fachbetrieb unterstützt Sie bei den Planungen und bei der Umsetzung.
Für Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder Biomasseanlagen sowie sonstige Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung < 135 kW, gilt unabhängig von der Spannungsebene die technischen Vorgaben der VDE-AR-N 4105.
Hinweis zur Genehmigung Wandlermessschrank
Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zur Genehmigung Zähleranschlusssäule
Bei der Montage einer Zähleranschlusssäule muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zu Funkrundsteuerempfänger (FRE)
Bei Anlagen ≥ 25 kW installierte Gesamtleistung (bei PV Modulleistung) ist ein FRE zwingend erforderlich.
Die einmaligen Kosten für den FRE betragen 389,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer.
Der Einbau erfolgt am Einsatzort eigenverantwortlich durch den Aufraggeber und gemäß "Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement nach § 9 EEG".
Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt.
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