Batteriespeicher

 

Batteriespeicher ermöglichen es, elektrische Energie unabhängig vom Zeitpunkt der Erzeugung zu nutzen.

Sie planen...

  • die Nachrüstung oder Erweiterung eines Batteriespeichers an einer bestehenden Erzeugungsanlage,

     

  • den Neubau eines eigenständigen Batteriespeichers oder

     

  • die Erweiterung an einem bestehenden, eigenständigen Batteriespeicher?

Folgen Sie nachfolgend dem Prozess "Schritte zum Batteriespeicher".

 

Hinweis zu neuen Erzeugungsanlagen 

Möchten Sie einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Erzeugungsanlage errichten, nutzen Sie bitte den digitalen Anmeldeprozess "Anmeldung Erzeugungsanlage". In der jeweiligen Klickstrecke können Sie die Angaben zum Batteriespeicher tätigen.

Begriffsdefinitionen

  • "Nachrüstung / Erweiterung an bestehender Erzeugungsanlage" bedeutet, dass sich am Installationsort des Batteriespeichers eine Erzeugungsanlage befindet und der Batteriespeicher in der elektrischen Anlage nachgerüstet oder erweitert wird.

 

  • Eigenständige Batteriespeicher, auch Stand-alone-Batteriespeicher genannt, beziehen ausschließlich Graustrom, auch Netzstrom genannt.

     

  • "Erweiterung an eigenständigem Batteriespeicher" bedeutet, dass sich am Installationsort des Batteriespeichers bereits ein eigenständiger Batteriespeicher befindet und der Batteriespeicher in der elektrischen Anlage erweitert wird.

Schritte zum Batteriespeicher

1

Anfrage

Jetzt digital anfragen

Öffnen Sie über die Schaltfläche unseren digitalen Anfrageprozess für Batteriespeicher.

Ergebnis: Netzverträglichkeitsprüfung mit Benennung des Netzverknüpfungspunktes

2

eventuell Nachforderung von Daten

Je nach unserer Bewertung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zu einer Klickstrecke, um erforderliche Daten nachzureichen.

Die Information über die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie der E-Mail.

3

Inbetriebsetzungsanzeige

Nach erfolgreicher Anfrage erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur Inbetriebsetzungs-Klickstrecke.

Diese kann nur durch eine konzessionierte Elektrofachkraft durchgeführt werden.
 

Die Information über die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie der E-Mail.

4

Inbetriebnahme vor Ort

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzungsanzeige wird sich der zuständige Zählermonteur zur Terminvereinbarung bei Ihrem Elektrofachbetrieb melden.

In Verbindung mit Erzeugungsanlage:

Zeitgleich erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur Mitteilung des Inbetriebnahmedatums.

Wenn Ihr Batteriespeicher in unser Netz einspeist:

Wichtig zu wissen - Technik

Hinweis zur Genehmigung Wandlermessschrank

Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)

Hinweis zur Genehmigung Zähleranschlusssäule

Bei der Montage einer Zähleranschlusssäule muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)

Hinweis zu Funkrundsteuerempfänger (FRE) / Fernwirktechnik

Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von ≥ 25 kW  und < 500 kW ist ein FRE erforderlich.

Die einmaligen Kosten für den FRE betragen 389,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer.

Der Einbau erfolgt am Einsatzort eigenverantwortlich durch den Aufraggeber und gemäß "Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement nach § 9 EEG".

Ab 500 kW ist eine Anbindung per Fernwirktechnik erforderlich.

Wichtig zu wissen - Abrechnung

Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. 

Einspeisevergütung nach EEG sichern!

Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt. 

Weiterlesen >

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt.

Technik-Einspeiser
Servicezeiten Mo-Do 8-12 / 13-15 Uhr und Fr 8-12 Uhr
technik-einspeiser [at] uewm.de