Batteriespeicher ermöglichen es, elektrische Energie unabhängig vom Zeitpunkt der Erzeugung zu nutzen.
Batteriespeicher ermöglichen es, elektrische Energie unabhängig vom Zeitpunkt der Erzeugung zu nutzen.
die Nachrüstung oder Erweiterung eines Batteriespeichers an einer bestehenden Erzeugungsanlage,
den Neubau eines eigenständigen Batteriespeichers oder
Folgen Sie nachfolgend dem Prozess "Schritte zum Batteriespeicher".
Hinweis zu neuen Erzeugungsanlagen
Möchten Sie einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Erzeugungsanlage errichten, nutzen Sie bitte den digitalen Anmeldeprozess "Anmeldung Erzeugungsanlage". In der jeweiligen Klickstrecke können Sie die Angaben zum Batteriespeicher tätigen.
Eigenständige Batteriespeicher, auch Stand-alone-Batteriespeicher genannt, beziehen ausschließlich Graustrom, auch Netzstrom genannt.
Hinweis zur Genehmigung Wandlermessschrank
Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zur Genehmigung Zähleranschlusssäule
Bei der Montage einer Zähleranschlusssäule muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zu Funkrundsteuerempfänger (FRE) / Fernwirktechnik
Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von ≥ 25 kW und < 500 kW ist ein FRE erforderlich.
Die einmaligen Kosten für den FRE betragen 389,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer.
Der Einbau erfolgt am Einsatzort eigenverantwortlich durch den Aufraggeber und gemäß "Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement nach § 9 EEG".
Ab 500 kW ist eine Anbindung per Fernwirktechnik erforderlich.
Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt.