Am 14.09.22 ging der Beschluss in Kraft, die 70%-Regel - die sogenannte Leistungsreduzierung - aufzuheben.
Seit 1. Januar 2023 gibt es die Möglichkeit, für Bestandsanlagen bis 7 kW einen Antrag zur Aufhebung der 70%-Regel zu stellen. Bitte laden Sie dazu das nebenstehende Formular herunter.
Bitte beachten: Die 70%-Regel gilt laut §14a EnWG weiterhin bei Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder bei der Nutzung von E-Mobilität.
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Sie möchten Ihr bestehendes Messkonzept ändern? Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bisher die erzeugte Energiemenge komplett ins öffentliche Netz eingespeist haben und zukünftig Eigenverbrauch planen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen zur Änderung benötigt werden.
Zukünftig können Messkonzeptänderungen nur noch über das Installateurportal erfolgen. Die Voraussetzungen um eine Änderung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal.
WICHTIGES BEI ZÄHLERWECHSEL
WICHTIG: WEGFALL DER EEG-UMLAGE DURCH DAS EEG 2023
Absenkung der EEG-Umlage auf Null mit Geltung 1. Juli 2022 durch das "EEG-Umlagen Entlastungsgesetz".
Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 (EnFG). Das "Energiefinanzierungsgesetz" (EnFG) sieht die Erhebung der EEG-Umlage, insbesondere für Stromflüsse innerhalb von Kundenanlagen, nicht mehr vor.
Austausch der PV-Module und Wechselrichter
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Es gibt viele Gründe, die einen Austausch von Photovoltaik-Modulen notwendig machen. Beispielsweise Hagelschlag, Sturm- und Brandschäden, technische Defekte oder Diebstahl. Die PV-Austauschregelung EEG (Sonderregelung der Clearingstelle EEG) bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt sowie die Vergütungshöhe und -dauer der Anlage unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt solange sich die gesamte ursprünglich am Standort installierte Leistung nicht ändert.
Bitte beachten.
Sind Vorgaben zum Tausch nicht erfüllt, gilt das Modul nach dem Tausch als neu in Betrieb genommen und wird nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
Zur sicheren Nachrüstung ist es unbedingt erforderlich, dass die nachstehenden Punkte erfüllt werden. Bitte lassen Sie die Vorgaben durch Ihren Elektrofachbetrieb überprüfen und sorgen Sie für die Einhaltung.
Wichtiger Hinweis zu §14a EnWG
Soll ein Speicher netzdienlich genutzt werden, muss dieser über die digitale Inbetriebsetzung gemeldet werden.
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