Ende der Förderung für EEG-Anlagen

Seit Ende 2020 fallen erste PV-Anlagen aus der EEG-Förderung. Es handelt sich überwiegend um kleinere Photovoltaik-Anlagen, die die gesamte erzeugte elektrische Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Wir, als Ihr Netzbetreiber, kaufen den Strom während des gesetzlichen Förderzeitraums an und zahlen die feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus.

Ihre Möglichkeiten nach Förderende der EEG-Anlage

Volleinspeisung mit Einspeisevergütung für Anlagen bis 100 kW

Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW erhalten für ihren eingespeisten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber – diese basiert auf einem Referenzmarktpreis, der an den Strombörsen gebildet wird.

Vorteile

  • Keine Umrüstung der PV-Anlage
  • Kein zusätzlicher Vertragsabschluss
Anlage umrüsten und Eigenverbrauch starten

Das EEG 2021 ermöglicht Anlagenbetreiber, ohne wirtschaftliche Nachteile die Anlage auf Überschusseinspeisung umzurüsten und somit den erzeugten Strom teilweise selbst zu nutzen. Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung ist kostenpflichtig. Wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb. Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung bis 100 kW erhalten für den eingespeisten Überschussstrom die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber.

Die EEG-Umlagepflicht entfällt für EEG-Anlagen bis 30 kW. In allen anderen Fällen muss die EEG-Umlage in Höhe von 40 % des Regelsatzes bezahlt werden.

Mehr erfahren > Messkonzept auf Eigenverbrauch ändern

Anmeldung zur Direktvermarktung am Energiemarkt

Ein Direktvermarkter veräußert für den Anlagenbetreiber den eingespeisten Strom an der Börse. Abhängig von Anlagengröße und Messkonzept (Voll- oder Überschusseinspeisung) sind neue Messeinrichtungen (Erfassung von 15 Minuten-Werten mit Zähldatenfernübertragung) und die Fernsteuerung der Anlage notwendig. Ob der Tausch kostenpflichtig ist, prüft das Team Metering. Lassen Sie sich hierzu vom beauftragten Direktvermarkter beraten.

Die Direktvermarktung ist für Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW verpflichtend.

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Team Einspeiser
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