Seit Ende 2020 fallen erste PV-Anlagen aus der EEG-Förderung. Es handelt sich überwiegend um kleinere Photovoltaik-Anlagen, die die gesamte erzeugte elektrische Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Wir, als Ihr Netzbetreiber, kaufen den Strom während des gesetzlichen Förderzeitraums an und zahlen die feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus.