Für EEG Erzeugungsanlagen (PV-Anlage) sowie sonstige Erzeugungsanlagen (beispielsweise Blockheizkraftwerk oder Biomasseanlage) mit einer maximalen Wirkleistung ab 135 kW werden abhängig von der Spannungsebene des Netzanschlusses die technischen Vorgaben der VDE-AR-N 4110 in der Mittelspannung angewendet.
Lageplan (Maßstab 1:500) mit Lagebezeichnung und eingezeichnetem Aufstellort der geplanten Erzeugungsanlage.
Schaltplan / Stromlaufplan der gesamten elektrischen Anlage einschließlich aller eingesetzten Betriebsmittel
Reichen Sie die Unterlagen an technik-einspeiser [at] uewm.de ein und Sie erhalten nach der Netzprüfung eine E-Mail mit wichtigen Informationen zu den weiteren Schritten.
2. Schritt - Nach der Netzprüfung
Hinweis zur Inbetriebsetzung
Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Weitere Informationen finden sie hier.
Hinweis zur Genehmigung Wandleranschlussschrank
Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss im Installateurportal die digitale Genehmigungsanfrage für Messschränke ausgeführt werden.
Bestellung Funkrundsteuerempfänger
Die Bestellung des Funkrundsteuerempfängers ist ab sofort nur noch über das Installateurportal möglich.
Zertifikat bei Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung maximal 60% von der installierten Wirkleistung Pinst)
Reichen Sie alle Unterlagen vollständig per Mail an technik-einspeiser [at] uewm.deein. Liegen uns die vollständigen Informationen digital vor, beauftragen wir das Team Metering. Unser zuständiger Zählermonteur übernimmt die Terminabsprache mit Ihrem beauftragten Elektroinstallateur.
Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Einspeisevergütung nach EEG sichern!
Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt. Weiterlesen >