Häufig gestellte Fragen und Antworten.

In der Übersicht finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Einfach Thema auswählen und mehr erfahren.

Sie möchten uns eine Stromstörung melden?

So melden Sie einen Stromausfall

Bitte überprüfen Sie vor der Meldung:

  1. Sicherungen im Gebäude
    Überprüfen Sie im Sicherungskasten, ob alle Sicherungen in Ordnung sind.
     
  2. Ist Ihre Umgebung oder Ihr Nachbar ebenfalls ohne Stromversorgung? 
    Erkundigen Sie sich bei Nachbarn im Nebenhaus, ob er Strom hat. Prüfen Sie ebenfalls, ob es Anzeichen eines Stromausfalls in näherer Umgebung (Straßenbeleuchtung, Ampeln, Schaufenster,...) gibt.
     
  3. Betrifft der Stromausfall weitere Haushalte melden Sie bitte die Störung
    www.störungsauskunft.de und wir kümmern uns darum. Vielen Dank.

Kontakt und Ansprechpartner

Wo finde ich auf der Webseite Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner?

Service liegt uns am Herzen.
Ihr Kontakt zu uns.

Unsere Netzmitarbeiter sind im Falle einer Stromstörung rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Sie möchten eine Stromstörung melden? Oder uns schnell eine Nachricht info [at] uewm.de (info[at]uewm[dot]de) mitteilen? Für alle anderen Themen finden Sie hier die Ansprechpartner

Zur Kontaktseite

 

Ablesung Zählerstände

Wann findet die Jahresablesung des Überlandwerk Mittelbaden statt?

Unser Netzgebiet ist in mehrere Ablesegebiete unterteilt. Diese sind festgelegt und nicht änderbar. Unabhängig von Ihrem Lieferverhältnis sind wir verpflichtet, ein Mal im Jahr eine Ablesung vornehmen. Der abgelesene Zählerstand wird dem jeweiligen Lieferanten mitgeteilt. Ob der Lieferant seine Jahresrechnung an den Ableseturnus des Netzbetreibers anpasst, bleibt dem Lieferanten überlassen. 

Wie können Zählerstände für Erzeugungsanlagen (PV) mitgeteilt werden?

Sie erhalten rechtzeitig zur Turnus- oder Jahresablesung ein Anschreiben. Darin finden Sie folgende bequeme und einfache Kontaktwege zur Übermittlung der Zählerstände.

  • QR-Code
  • Link
  • Mail-Adresse
  • Servicetelefonnummer
Wer liest den Turnuszählerstand ab?

Das Überlandwerk Mittelbaden hat ein Dienstleistungsunternehmen zur Ablesung beauftragt. Die Mitarbeiter des Dienstleisters verfügen über einen Ausweis der belegt, dass Sie im Auftrag des Netzbetreibers unterwegs sind. Gelingt dem Dienstleister die Ablesung nicht, hinterlassen die Servicemitarbeiter eine Ablesekarte im Briefkasten. Auf der Ablesekarte finden Sie alle Angaben, Ihren Zählerstand persönlich abzulesen und rechtzeitig uns mitzuteilen.
 

Warum erhalte ich eine Ableseaufforderung bei Wechsel des Stromlieferanten?

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei Lieferantenwechsel einen Zählerstand einzuholen. Sie erhalten dazu ein Anschreiben zugeschickt. Bitte lesen Sie Ihren Zählstand in diesem Fall selbst ab und übermitteln diesen an uns. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie den Zählerstand bereits an Ihren Lieferanten mitgeteilt haben.

Wie lese ich den Zählerstand richtig ab?

So lesen Sie den Zählerstand richtig ab.

 

  1. Tarifkennzeichnung für den angezeigten abrechnungsrelevanten Verbrauchswert (OBIS-Kennzahl). Die OBIS 1.8.0 zeigt Ihren Bezug aus dem Stromnetz an, wenn es sich um einen Eintarifzähler handelt. Bei Doppeltarifzählern werden die OBIS 1.8.1 und 1.8.2 verwendet. Ihre Einspeisung ins Netz können Sie bei der OBIS 2.8.0 ablesen. Bitte beachten Sie, dass die Anzeige nach wenigen Sekunden wechselt.
     
  2.  Anzeige der Zählerstände in kWh.
    Das ist der Zählerstand, den Sie ablesen und mitteilen müssen.
     
  3. Anzeige der individuellen Verbrauchswerte. Zum Aufruf ist eine PIN erforderlich, die Sie bei Interesse hier anfragen können.
     
Ich habe keinen Zugang zum Zähler. Was soll ich tun?

Sie können den Zählerstand nicht ablesen, weil Sie keinen Zugang zum Zähler haben? Bitte nehmen Sie unverzüglich mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Hausmeister Kontakt auf, damit Ihnen der Zugang ermöglicht wird oder der Zählerstand für Sie abgelesen wird.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Stichtags zur Jahresablesung oder durch den Wechsel des Stromlieferanten, der Netzbetreiber eine Schätzung des Verbrauchs vornimmt. 
 

Wie melde ich Änderungen zu meinen Stammdaten?

Bei einer Änderung der persönlichen Daten (Namen,- oder Adressänderung) bitten wir Sie, diese Ihrem Stromlieferanten mitzuteilen. Von dort werden wir automatisch über die Änderungen informiert. Eine Mitteilung an das Überlandwerk Mittelbaden ist nicht zusätzlich notwendig.

 

 

Direktvermarktung für Anlagenbetreiber

Wie funktioniert Direktvermarktung?

Wer seinen selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet, benötigt dafür einen Direktvermarkter (Händler). Dieser nimmt die erzeugte Energie in seinen Bilanzkreis auf und vermarktet den Strom an der Strombörse. Je nach Vermarktungsform werden von uns, Ihrem Verteilnetzbetreiber, die Marktprämie oder vermiedene Netzentgelte ausbezahlt.

Welche technischen Voraussetzungen sind bei der Direktvermarktung zu beachten?

Für alle Anlagen größer 25 kW, die an der Direktvermarktung teilnehmen, besteht zusätzlich zur Fernsteuerung des Netzbetreibers, die Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit durch den stromaufnehmenden Direktvermarkter. Dies gilt sowohl für die Marktprämie als auch für die sonstige Direktvermarktung.


Der Anlagenbetreiber erteilt dem Direktvermarkter hiermit die Befugnis, die Ist-Einspeisung der jeweiligen Anlage jederzeit abzurufen und diese bei Bedarf ferngesteuert zu reduzieren beziehungsweise zu erhöhen.


Bitte beachten Sie

  • Das Recht des Netzbetreibers zum  Netznutzungsmanagement darf dadurch nicht beschränkt werden.
  • Bei Wechsel des Direktvermarkters erlischt die per Erklärung an den Direktvermarkter erteilte Vollmacht und ist dem neuen Direktvermarkter zu erteilen.
  • Bei Anlagenbetreiberwechsel erlischt die Erklärung zur Fernsteuerbarkeit ebenfalls. Der neue Anlagenbetreiber hat eine neue Erklärung zu erteilen.
     
Welche Fristen gibt es bei der Meldung zu beachten?
  • Die Meldung für den Wechsel hat (in der Regel) vor Beginn des der neuen Vermarktungsform vorangehenden Kalendermonats zu erfolgen. 
  • Bei Wechsel der Einspeisevergütung in die Marktprämie beträgt die Frist ein kompletter Kalendermonat. Beispiel: Die Anlage soll zum 1. Mai in die Direktvermarktung, dann muss die Anmeldung bis zum 31. März erfolgt sein.
     

Energieerzeugungsanlagen

Ansprechpartner

Bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Erzeugungsanlage wenden Sie sich gerne an das Team Einspeiser. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie direkt unter der Rubrik "Kontakt" auf unserer Homepage. 

Wie können Zählerstände für Erzeugungsanlagen (PV) mitgeteilt werden?

Sie erhalten rechtzeitig zur Turnus- oder Jahresablesung ein Anschreiben. Darin finden Sie folgende bequeme und einfache Kontaktwege zur Übermittlung der Zählerstände.

  • QR-Code
  • Link
  • Mail-Adresse
  • Servicetelefonnummer

Lieferantenwechsel

Warum erfolgt die Anmeldung beim Grundversorger, wenn der Stromvertrag mit einem anderen Lieferanten vereinbart ist?

Ihr Wunschlieferant gibt Ihnen Auskunft zum Status der Anmeldung. Gegebenenfalls setzt sich der Stromlieferant mit dem zuständigen Netzbetreiber, in diesem Fall mit dem Überlandwerk Mittelbaden,  in Verbindung und klärt den Sachverhalt direkt für Sie.

Warum lehnt der Netzbetreiber den Lieferantenwechsel ab?

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb der Netzbetreiber einen Lieferantenwechsel ablehnt. Kommt es zu einer Ablehnung, teilt der Netzbetreiber dem Lieferanten die Gründe mit. Bestehen seitens des Lieferanten dazu Fragen, gibt der Netzbetreiber dazu Auskünfte.

Ist die Stromversorgung auch sicher, wenn der Lieferantenwechsel nicht rechtzeitig klappt?

Keine Sorge, Ihre Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt. Der für Sie zuständige Grundversorger springt immer dann ein, wenn kein anderer Lieferant beliefert.