In der Übersicht finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Einfach Thema auswählen und mehr erfahren.
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Bitte überprüfen Sie vor der Meldung:
Unsere Netzmitarbeiter sind im Falle einer Stromstörung rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Sie möchten eine Stromstörung melden? Oder uns schnell eine Nachricht info [at] uewm.de (info[at]uewm[dot]de) mitteilen? Für alle anderen Themen finden Sie hier die Ansprechpartner
Unser Netzgebiet ist in mehrere Ablesegebiete unterteilt. Diese sind festgelegt und nicht änderbar. Unabhängig von Ihrem Lieferverhältnis sind wir verpflichtet, ein Mal im Jahr eine Ablesung vornehmen. Der abgelesene Zählerstand wird dem jeweiligen Lieferanten mitgeteilt. Ob der Lieferant seine Jahresrechnung an den Ableseturnus des Netzbetreibers anpasst, bleibt dem Lieferanten überlassen.
Sie erhalten rechtzeitig zur Turnus- oder Jahresablesung ein Anschreiben. Darin finden Sie folgende bequeme und einfache Kontaktwege zur Übermittlung der Zählerstände.
Das Überlandwerk Mittelbaden hat ein Dienstleistungsunternehmen zur Ablesung beauftragt. Die Mitarbeiter des Dienstleisters verfügen über einen Ausweis der belegt, dass Sie im Auftrag des Netzbetreibers unterwegs sind. Gelingt dem Dienstleister die Ablesung nicht, hinterlassen die Servicemitarbeiter eine Ablesekarte im Briefkasten. Auf der Ablesekarte finden Sie alle Angaben, Ihren Zählerstand persönlich abzulesen und rechtzeitig uns mitzuteilen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei Lieferantenwechsel einen Zählerstand einzuholen. Sie erhalten dazu ein Anschreiben zugeschickt. Bitte lesen Sie Ihren Zählstand in diesem Fall selbst ab und übermitteln diesen an uns. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie den Zählerstand bereits an Ihren Lieferanten mitgeteilt haben.
So lesen Sie den Zählerstand richtig ab.
Sie können den Zählerstand nicht ablesen, weil Sie keinen Zugang zum Zähler haben? Bitte nehmen Sie unverzüglich mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Hausmeister Kontakt auf, damit Ihnen der Zugang ermöglicht wird oder der Zählerstand für Sie abgelesen wird.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Stichtags zur Jahresablesung oder durch den Wechsel des Stromlieferanten, der Netzbetreiber eine Schätzung des Verbrauchs vornimmt.
Bei einer Änderung der persönlichen Daten (Namen,- oder Adressänderung) bitten wir Sie, diese Ihrem Stromlieferanten mitzuteilen. Von dort werden wir automatisch über die Änderungen informiert. Eine Mitteilung an das Überlandwerk Mittelbaden ist nicht zusätzlich notwendig.
Wer seinen selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet, benötigt dafür einen Direktvermarkter (Händler). Dieser nimmt die erzeugte Energie in seinen Bilanzkreis auf und vermarktet den Strom an der Strombörse. Je nach Vermarktungsform werden von uns, Ihrem Verteilnetzbetreiber, die Marktprämie oder vermiedene Netzentgelte ausbezahlt.
Für alle Anlagen größer 25 kW, die an der Direktvermarktung teilnehmen, besteht zusätzlich zur Fernsteuerung des Netzbetreibers, die Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit durch den stromaufnehmenden Direktvermarkter. Dies gilt sowohl für die Marktprämie als auch für die sonstige Direktvermarktung.
Der Anlagenbetreiber erteilt dem Direktvermarkter hiermit die Befugnis, die Ist-Einspeisung der jeweiligen Anlage jederzeit abzurufen und diese bei Bedarf ferngesteuert zu reduzieren beziehungsweise zu erhöhen.
Bitte beachten Sie
Bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Erzeugungsanlage wenden Sie sich gerne an das Team Einspeiser. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie direkt unter der Rubrik "Kontakt" auf unserer Homepage.
Sie erhalten rechtzeitig zur Turnus- oder Jahresablesung ein Anschreiben. Darin finden Sie folgende bequeme und einfache Kontaktwege zur Übermittlung der Zählerstände.
Ihr Wunschlieferant gibt Ihnen Auskunft zum Status der Anmeldung. Gegebenenfalls setzt sich der Stromlieferant mit dem zuständigen Netzbetreiber, in diesem Fall mit dem Überlandwerk Mittelbaden, in Verbindung und klärt den Sachverhalt direkt für Sie.
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb der Netzbetreiber einen Lieferantenwechsel ablehnt. Kommt es zu einer Ablehnung, teilt der Netzbetreiber dem Lieferanten die Gründe mit. Bestehen seitens des Lieferanten dazu Fragen, gibt der Netzbetreiber dazu Auskünfte.
Keine Sorge, Ihre Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt. Der für Sie zuständige Grundversorger springt immer dann ein, wenn kein anderer Lieferant beliefert.