Die Installation durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb in Ihrem Gebäude ist fertiggestellt? Melden Sie jetzt die Inbetriebsetzung und eine damit verbundene Zählersetzung an.
Hinweis zur Inbetriebsetzung
Die Voraussetzungen um eine Inbetriebsetzung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal.
Verlängerungen und Änderungen des Installateurausweises müssen ebenfalls im Installateurportal beantragt werden und sind nicht außerhalb zugänglich. Lediglich Neuanmeldungen können über folgenden Link ausgeführt werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14 a EnWG nicht mehr genehmigungspflichtig.
Voraussetzungen hierfür sind:
Die Anlage befindet sich in der Niederspannung
Die Leistung des Hausanschlusses ist ausreichend
Dies muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur geprüft werden.
Ist die Leistung des Hausanschlusses nicht ausreichend, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden.