In Kehl werden Freileitung durch Erdkabel ersetzt

In Kehl-Hohnhurst ersetzt das Überlandwerk Mittelbaden eine 750 Meter lange Freileitung durch Erdkabel. Mit der Verlegung der Mittelspannungs-Erdkabel erhöht das Überlandwerk Mittelbaden die Versorgungssicherheit, da Erdkabel weniger anfällig für Witterungseinflüsse durch Sturm, Blitz oder Eis sind. Der Beginn der Baumaßnahme ist ab November 2024 vorgesehen.

Der Trassenverlauf beginnt ab der Einmündung der Hanauerlandstraße in die Landstraße 98 und führt entlang der Hanauerlandstraße ins Ortszentrum bis zur Hausnummer 16 in die Nähe des Feuerwehrhauses und der Gemeindehalle. Während der Baumaßnahme wird die Bushaltestelle am Ortseingang mittels eines Spülbohrverfahrens unterquert. Hierbei können Leerrohre in einer Tiefe von circa zwei Metern unterirdisch verlegt werden, ohne dazu einen Graben ausheben zu müssen und die hochwertige Straßenoberfläche zu beschädigen. Eine weitere Querung der Hanauerlandstraße erfolgt im Ort selbst. Die hierzu notwendigen Leerrohre sind in der Straße und den angrenzenden Gehwegen bereits vorbereitet, so dass seitlich der Straße nur noch mehrere Baugruben benötigt werden, um das Kabel einzubringen. Insgesamt verlegt das Überlandwerk Mittelbaden 950 Meter Erdkabel. 

Diese Maßnahme komplettiert eine frühere Maßnahme, bei der bereits aus Richtung Kehl-Kittersburg kommend die Freileitung durch Erdkabel ersetzt wurde, so dass jetzt Ende 2025 der Abbau von insgesamt 2.500 Metern Freileitung möglich wird. Hinzu kommt, dass die bisherige Netzstation „Hofmatt“ am Westrand von Huhnhurst ebenfalls abgebaut werden kann. 

Matthias Böhmann, Technischer Geschäftsführer des Überlandwerks Mittelbaden, weist darauf hin: „Infolge der Baumaßnahmen können wir nicht ausschließen, dass es auf Höhe der Ortsverwaltung Hohnhurst zu geringen Behinderungen im Straßenverkehr und für Fußgänger kommen kann. Eine zeitweise Sperrung von Teilstrecken ist möglich und wird noch abgestimmt. Unser Ziel ist es, die für die Versorgungssicherheit und die Energiewende wichtige Baumaßnahme so gering als notwendig für die Betroffenen zu halten.“