Alle EEG- und KWK-Anlagen sowie Stromspeicher sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Denken Sie daran, Änderungen zu eingetragenen Angaben zu melden und sichern Sie sich die korrekte Einspeisevergütung nach EEG.
Alle EEG- und KWK-Anlagen sowie Stromspeicher sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Denken Sie daran, Änderungen zu eingetragenen Angaben zu melden und sichern Sie sich die korrekte Einspeisevergütung nach EEG.
Alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen registriert sein. Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) beziehungsweise an das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind. Auch sehr kleine Anlagen, sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen und Stromspeicher sind zu registrieren.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre Anlage registrieren müssen oder neu melden? Wir beantworten häufige Fragen dazu.