Besprechung

Netznutzung

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Lieferant oder einem Letztverbraucher und Verteilnetzbetreiber.

Messstellenvertrag

Der Messstellenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Messstellenbetreiber und Verteilnetzbetreiber.

Marktkommunikation

DATENAUSTAUSCH

Der elektronische Datenaustausch mit Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG erfolgt gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Für die 1:1 Marktkommunikation mittels EDIFACT-Nachrichten stehen ausschließlich die nebenstehenden E-Mail-Adressen zur Verfügung. 

Anfragen bitte an das Team Energiedatenmanagement richten.

ILN 9900366000002 für die Marktfunktion Verteilnetzbetreiber: 9900366000002 [at] mako.seeburger.cloud (9900366000002[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)

ILN 9910634000006 für die Marktfunktion Messstellenbetreiber: 9910634000006 [at] mako.seeburger.cloud (9910634000006[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)

ILN 9906109000001 für die Marktfunktion Bilanzkreisverantwortlicher: 9906109000001 [at] mako.seeburger.cloud (9906109000001[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)

Netzentgelte

Der Netzbetreiber Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG stellt das Stromversorgungsnetz gegen Entgelt zur Nutzung zur Verfügung. Die Preisblätter werden – mit Ausnahme des Referenzpreisblatts – jährlich aktualisiert.

Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 (atypische Netznutzung) und Satz 2 (stromintensive Netznutzung) der StromNEV besteht für Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes. 

Diese Vereinbarung muss durch den Letztverbraucher bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.

  • Reichen Sie Ihre Anfrage bitte bis zum 01.08. des Jahres bei uns ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.

Die folgenden Hochlastzeitfenster gelten für die atypische Netznutzung:

Gemäß § 19 Absatz 3 besteht für Letztverbraucher die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für singulär genutzte Betriebsmittel, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

Team Energiedatenmanagement
netznutzung [at] uewm.de

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