Derzeit teilen viele Energieversorger ihren Kunden die Umsetzung der Strompreisbremse in deren Stromtarife mit. Für Fragen zur Jahresverbrauchsprognose informieren wir, das Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, mit Informationen zu den Berechnungsgrundlagen und Anpassungsmöglichkeiten der Jahresverbrauchsprognose.
Was ist die Grundlage für die Jahresverbrauchsprognose?
Grundlage für die Ermittlung des Entlastungskontingents im Rahmen der Strompreisbremse ist die aktuell gültige Jahresverbrauchsprognose. Wird die Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert (so der Regelfall bei privaten Haushalten und Gewerbetreibenden), wird die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet.
Auf welchem Zeitraum basiert die Jahresverbrauchsprognose?
Die Jahresverbrauchsprognose basiert nicht auf dem Verbrauch eines Kalenderjahres, sondern wird in der Regel vom Netzbetreiber jährlich im Rahmen einer Turnusabrechnung neu ermittelt und dabei ggf. auf ein Jahr hochgerechnet.
Der Turnus kann dabei z. B. einen Zeitraum von April eines Jahres bis März des Folgejahres umfassen. Der Turnus des Netzbetreibers kann daher vom Abrechnungsturnus des Energieversorger abweichen.
Die Turnusablesung wird im rollierenden Verfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Stromabnahmestellen nicht zu einem Stichtag im Kalenderjahr abgelesen und abgerechnet werden (z. B. zum 31.12.), sondern die jeweiligen Regionen (wie Lahr oder Offenburg) über das Kalenderjahr verteilt abgelesen werden.
Ist eine Anpassung der Jahresverbrauchsprognose möglich?
Eine Anpassung der Jahresverbrauchsprognose greift nach den bundesweit geltenden Marktregeln der Energiewirtschaft erst zum 1. eines Monats mit einer Frist von 10 Werktagen. Eine beispielsweise bis 15. Mai 2023 übermittelte Anpassung ist somit erst zum 1. Juni 2023 gültig.
Eine rückwirkende Anpassung ist aufgrund der von der BNetzA (Bundesnetzagentur) verabschiedeten Marktregeln nicht möglich.
Die Jahresverbrauchsprognose wird aufgrund der Anmeldung einer Wärmepumpe, Wallbox, Erzeugungsanlage etc. von uns als Netzbetreiber nicht automatisch angepasst. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung/Genehmigung nicht bekannt ist, ob und wann die beantragte Anlage in Betrieb geht und wie viel Energie tatsächlich verbraucht werden wird.
Jahresverbrauchsprognose erfragen
Du hast eine Mitteilung deines Stromlieferanten zur Umsetzung der Strompreisbremse in deinem Tarif erhalten und möchtest den prognostizierten Jahresverbrauch erfragen?
Die Jahresverbrauchsprognose bildet die Grundlage zur Berechnung des Entlastungskontingents. Wir überprüfen deine Anfrage und geben dir Rückmeldung.
Folgende Angaben benötigst du für deine Anfrage:
Adresse der Lieferstelle, Zählernummer und Marktlokation
Name und E-Mail-Adresse
In zwei Schritten die Jahresverbrauchsprognose erfragen: