Redispatch 2.0

 

Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Was das für Anlagenbetreiber bedeutet, erfahren Sie hier. Wir haben die wichtigsten Fragen dazu für Sie zusammengestellt.

Redispatch 2.0 kurz erklärt

Der Redispatch wurde eingeführt, um eine mögliche Netzüberlastung zu verhindern. Gemeint ist, dass Stromversorgungssysteme gezielt herunter- bzw. heraufgefahren werden, um eine Überlastung des Netzes zu verhindern. Klassischerweise werden hierzu größere Kraftwerke und deren Leistung genutzt. Aufgrund der Energiewende werden diese jedoch durch kleine, dezentrale Einspeiser ersetzt, wobei diese Anlagen mindestens 100 kWp installierte Leistung aufweisen müssen, um derzeit unter die Definition des Redispatch 2.0 zu fallen. Der planwertbasierte Redispatch ersetzt bisherige Maßnahmen eines Einspeisemanagements. Das bedeutet, dass Maßnahmen vorab (beispielsweise am Vortag) angezeigt und bilanziell ausgeglichen werden müssen. Die kurzfristige Abregelung von EEG-Anlagen ist nur als Notmaßnahme vorbehalten.

Die Bundesnetzagentur hat zu den genauen Datenlieferverpflichtungen und zu den Redispatchprozessen mehrere Festlegungen veröffentlicht, die durch alle Marktakteure verbindlich einzuhalten sind. Um die gesetzlichen Anforderungen für Redispatch 2.0 umsetzen zu können, ist eine branchenweite enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure unerlässlich. Im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. wurden branchenweit die zukünftigen Prozesse erarbeitet und in einer Branchenlösung dokumentiert.

Mehr darüber erfahren. Weiterführende Links

BDEW Redispatch 2.0

BDEW Anwendungshilfe für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter für die Umsetzung der neuen RD2.0-Prozesse

Erklärvideo Redispatch 2.0 Bundesnetzagentur

Häufige Fragen zu Redispatch 2.0

Welche Aufgaben müssen Sie als Redispatch 2.0 erfüllen?
  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
  • Bereitstellung von Stammdaten
  • Bereitstellung von Bewegungsdaten
  • Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
Welche Anlagen sind ab sofort vom Redispatch betroffen?

Bisher war der Redispatch nur für Kraftwerke verpflichtend, die größer als 10 MW sind. Dies wurde von den Übertragungsnetzbetreibern gesteuert. Für den Redispatch 2.0 müssen alle Einspeiseanlagen ab 100 kW installierter Leistung in den Prozess eingebunden werden.

Die Regulierung von EEG-Anlagen durch das bestehende Netzsicherheitsmanagement wird in das neue Redispatch 2.0 überführt. Dadurch entstehen gleichzeitig neue Aufgaben für den Informations- und Datenaustausch sowie beim Bilanzkreisausgleich und der Abrechnung.