Smart Meter Rollout

 

Am 20. April 2023 wurde vom Deutschen Bundestag das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDW) verabschiedet. Nach Zustimmung des Bundesrat am 12. Mai ist das GNDW am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.

Mit der Umsetzung des Gesetzes will die Bundesregierung den Einbau der intelligenten Strommessgeräte (sog. Smart-Meter) schneller voranbringen. Zur Erreichung dieses Ziels wurde ein verbindlicher Zeitrahmen bis Ende 2032 vorgegeben.

Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan

Übersicht digitale Stromzähler

Moderne Messeinrichtung (mME)

Einbau bei folgenden Einbaugruppen:

  • Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh
  • Erzeuger zwischen 1 und 7 kW installierter Leistung

 

 

Digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Die Moderne Messeinrichtung (mME) kann im Vergleich zu den mechanischen Zählern neben dem aktuellen Zählerstand auch historische tages-, wochen-, monats-und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen.

Moderne Messeinrichtung (Bundesnetzagentur)

Moderne Messeinrichtung (mME)
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Intelligentes Messsystem (iMSys)

Einbau bei folgenden Einbaugruppen:

  • Verbraucher ab 6.000 kWh Jahresstromverbrauch
  • Verbraucher, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox) vereinbart haben
  • Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung

Das Intelligente Messsystem (iMSys) besteht aus einer Modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) zur sicheren Einbindung in ein Kommunikationsnetz. So können wichtige Netz- und Verbrauchswerte an berechtigte Marktteilnehmer, wie beispielsweise Stromlieferanten, übermittelt werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Wichtige ergänzende Information: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss für diese drei Einbaugruppen jeweils zunächst die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau erklären. Aktuell ist das nur für die erste Einbaugruppe, also für Verbraucher ab 6.000 kWh Jahresstromverbrauch erfolgt. Nur bei dieser Einbaugruppe werden aktuell bereits Intelligente Messsysteme verbaut. (Stand 24.02.2021)

Intelligentes Messsystem (Bundesnetzagentur)

Intelligentes Messsystem (iMS)
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In 3 Schritten zum intelligenten Messsystem 

Der Umbau auf ein iMSys wird im Regelfall durch uns geplant. Sollten Sie vorher ein iMSys wünschen, können Sie dies nachfolgend beantragen.  

Bitte beachten Sie:
 

  • der vorzeitige Einbau wird einmalig berechnet.
  • der Betrieb des intelligenten Messsystems je nach Anlage wird unterschiedlich berechnet (siehe aktuelles Preisblatt).
  • sollte kein Empfang bestehen, können wir kein intelligentes Messsystem installieren.

 

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Schritt 1 – Beauftragung

Sie können nachfolgend digital den Antrag einreichen. 

Daten, wie 

  • Name & Anschrift 
  • Zählernummer 
  • Bild der Zähleranlage 

werden dabei abgefragt.

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Schritt 2 – Beauftragung wird geprüft

Wir prüfen Ihren Antrag und werden uns bei Ihnen melden. 

Der Monteur wird das gesendete Bild prüfen und sich anschließend bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren oder um Ihnen mitzuteilen, warum ein Einbau nicht möglich ist.

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Schritt 3 – iMSys wird eingebaut

Der Zählermonteur prüft beim Termin vor Ort, ob der Empfang, den das iMSys benötigt, vorhanden ist.  

Nach erfolgreicher Prüfung wird das iMSys bei Ihnen installiert. 

In 3 Schritten zum Digitalen Stromzähler

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Erstinformationen erhalten

Rechtzeitig vor dem Zähler­wechsel informieren wir Sie schriftlich über das Ende der Eichgültigkeit Ihres Stromzählers.

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Zählerwechsel-Termin vereinbaren

Circa zwei Wochen vor dem Zählerwechsel erhalten Sie schriftlich einen Terminvorschlag. Der Zählertausch dauert etwa eine Stunde. Der Einbau ist für Sie kostenfrei.

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Einbau und Inbetriebnahme

Zum vereinbarten Termin baut ein Monteur Ihren neuen Zähler ein. Während des Austauschs wird Ihr Stromanschluss für etwa 15 Minuten unterbrochen sein.

Fakten-Check Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber, Sie mit einem digitalen Stromzähler auszustatten. Nach §§ 5 und 6 des Messstellenbetriebsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber auszuwählen.

Info-Box:
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Hier finden Sie die Bekanntgabe zum Rollout gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt.

Team Metering
metering [at] uewm.de