Familie an einer Photovoltaikanlage

Steckerfertige Photovoltaikanlage

Sie erzeugen Strom mit einer Plug-In-PV-Anlage (Balkonkraftwerk) und wollen in das Netz einspeisen?

Ab sofort genügt es, wenn Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte beachten Sie hierbei die aktuell gültigen Grenzwerte von maximal 2 kWp (2000 Wp) Modulleistung und 0,8 kW (800 W) Wechselrichterleistung im vereinfachten Anmeldeverfahren.

Informationen zum Vorgehen

Ab sofort registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister. 

Was Sie beim Ablauf beachten müssen:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Wenden Sie sich bei Fragen zur Installation, individueller Auslegung und Optimierung der PV-Anlage an Ihren Elektroinstallateurbetrieb vor Ort. Dieser überprüft auch, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dort ist der Zähler mit entsprechender Zählernummer anzugeben.


Anmeldung Marktstammdatenregister


Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister.

Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

Wichtig zu wissen


Zählerwechsel & Zählereinbau:

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Einspeisevergütung:

Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.

Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine vereinfachte Anmeldung erfolgen. 

Sollte das Balkonkraftwerk die angegebenen Grenzen (Wechselrichter- und Modulleistung) übersteigen, wenden Sie sich bitte hierfür an Ihre Elektrofachkraft. Nähere Informationen zur Anmeldung einer solchen Erzeugungsanlage finden Sie auch auf Erzeugungsanlage anmelden.

Solarpaket I - Das ändert sich

Bei Balkonkraftwerken mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin bestehen. Eine Angabe der Zählernummer muss für die Zuordnung bei der Registrierung allerdings angegeben werden.

Zudem können jetzt Balkonkraftwerke bis insgesamt 2 kWp-Modul- und 800 Watt-Wechselrichternennleistung angemeldet werden. Der Betrieb der Balkonkraftwerke vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler ist neuerdings zulässig.

Eine Verpflichtung zur Einbindung entfällt, wenn das Balkonkraftwerk gemäß § 14a EnWG mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betrieben wird. Dieses Balkonkraftwerk wird nicht in der Anlagenzusammenfassung berücksichtigt.

Servicezeiten Mo-Do 8-12 / 13-15 Uhr und Fr 8-12 Uhr

Technik Einspeiser
technik-einspeiser [at] uewm.de

Bildnachweis: 
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