Alle technischen Anschlussbedingungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick.

 

Die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG ist als Netzbetreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleistungen und Direktleitungen an ihr Netz die technischen Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

Hier können Sie alle technischen Anschlussbedingungen herunterladen.

Anschlüsse an das Elektrizitätsversorgungsnetz beim Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG sind nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Alle Bedingungen können Sie hier herunterladen.

Downloads Niederspannung

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Niederspannung der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 § 19 EnWG. Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen. Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV etc.) Konkretisierungen in den TAB der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG notwendig machen.

Ergänzungen Niederspannung

Hinweis zu Kapitel 11 "Auswahl von Schutzmaßnahmen": Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE|FNN eingesehen werden.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Allgemeine  Bedingungen und Preise zum Anschluss in der Niederspannung

Allgemeine Bedingungen (StromGVV)

Allgemeine Bedingungen (StromGVV)
Grund- und Ersatzversorgung in der Niederspannung