Die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG ist als Netzbetreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleistungen und Direktleitungen an ihr Netz die technischen Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Technische Mindestanforderungen Anschluss Stromverteilnetz
(pdf, 103.42 KB)