Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber (Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG) abgeschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung des Anschlusses, die Netzanschlussleistung und den Netzkostenbeitrag für das vorgelagerte Netz.
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