Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14 a EnWG nicht mehr genehmigungspflichtig.
Voraussetzungen hierfür sind:
Dies muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur geprüft werden.
Ist die Leistung des Hausanschlusses nicht ausreichend, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden.
Hinweis zur Inbetriebsetzung
Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Die Voraussetzungen um eine Inbetriebsetzung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal.
Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.
Wärmepumpenanlagen müssen nicht angemeldet werden, sondern werden nur noch über die Inbetriebsetzung direkt fertiggemeldet.
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