Wärme

Wärmeerzeugung

Wärmepumpenanlage

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14 a EnWG nicht mehr genehmigungspflichtig. 

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Anlage befindet sich in der Niederspannung
  • Die Leistung des Hausanschlusses ist ausreichend

Dies muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur geprüft werden. 

Ist die Leistung des Hausanschlusses nicht ausreichend, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden.

Hinweis zur Inbetriebsetzung

Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Die Voraussetzungen um eine Inbetriebsetzung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal. 

Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier

Wärmepumpenanlagen müssen nicht angemeldet werden, sondern werden nur noch über die Inbetriebsetzung direkt fertiggemeldet.

Warmwassererzeugungsanlage

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Warmwassererzeugungsanlage

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Inbetriebsetzung

Hinweis zur Inbetriebsetzung

Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Weitere Informationen finden sie hier.

Elektroheizungsanlage

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Elektroheizungsanlage

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Inbetriebsetzung

Hinweis zur Inbetriebsetzung

Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Weitere Informationen finden sie hier.

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