Dann ist der nächste Schritt die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber. Uns liegt eine sichere Stromversorgung am Herzen. Bei Planung und zur Installation wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallationsbetrieb. In der Regel übernimmt er die Anmeldung der Ladeeinrichtung für Sie.
Elektrofahrzeuge vermindern Abgase und bereiten umweltfreundlichen Fahrspaß. Um diesen jederzeit genießen zu können, bietet sich eine eigene Ladeeinrichtung (Wallbox) an. Wichtig ist, dass der Ladevorgang schnell und unkompliziert funktioniert. Nutzen Sie die Sicherheit, die Ihnen eine Ladeeinrichtung beim Anschluss an das Stromnetz bietet. E-Fahrzeuge laden sehr viel effektiver an einer Ladestation, als an einer herkömmlichen Haushaltssteckdose. Ihr Elektroinstallateur unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14 a EnWG nicht mehr genehmigungspflichtig.
Voraussetzungen hierfür sind:
Dies muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur geprüft werden.
Ist die Leistung des Hausanschlusses nicht ausreichend, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden.
Hinweis zur Inbetriebsetzung
Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Die Voraussetzungen um eine Inbetriebsetzung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal.
Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.
Bildnachweis:
Keba